Nutzungsbedingungen Simulator
Nutzungsbedingungen für Fahrsimulatoren
ACADEMY Fahrschule Fiek GmbH
Stand: 1. Juni 2026
Wichtiger Hinweis: Diese Nutzungsbedingungen gelten für eigene Kundinnen und Kunden der ACADEMY Fahrschule Fiek GmbH sowie für Fahrschülerinnen und Fahrschüler von Kooperationspartnern. Bitte lesen Sie die Bedingungen vor der Buchung vollständig durch.
§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin und Betreiberin der Fahrsimulatoren ist die ACADEMY Fahrschule Fiek GmbH, Bertoldstraße 33, 79098 Freiburg (nachfolgend „Betreiberin“).
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Buchungen und Nutzungen der von der Betreiberin bereitgestellten Fahrsimulatoren. Sie erfassen sowohl Kundinnen und Kunden der Betreiberin als auch Fahrschülerinnen und Fahrschüler von Fahrschulen, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht (nachfolgend „Kooperationspartner“).
Die Fahrsimulatoren dienen als ergänzendes Ausbildungs- und Übungsangebot. Ein bestimmter Lernerfolg oder Prüfungserfolg wird nicht geschuldet. Soweit gesetzliche Vorgaben eine bestimmte praktische Ausbildung oder bestimmte Ausbildungsfahrten verlangen, ersetzt die Simulatornutzung diese nur dann, wenn dies ausdrücklich gesetzlich zugelassen ist.
§ 2 Berechtigte Nutzerinnen und Nutzer
Die Nutzung ist grundsätzlich folgenden Personen vorbehalten:
· Kundinnen und Kunden der Betreiberin;
· Fahrschülerinnen und Fahrschüler eines Kooperationspartners;
· sonstigen Personen, sofern die Betreiberin deren Nutzung zuvor ausdrücklich bestätigt hat.
Die Betreiberin kann die angegebene Kunden- oder Partnerzugehörigkeit vor oder nach einer Buchung überprüfen. Bei minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern muss die Buchung durch eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgen oder mit deren bzw. dessen Zustimmung vorgenommen werden.
§ 3 Buchung und erforderliche Angaben
Die Buchung erfolgt in der Regel durch die Nutzerin oder den Nutzer selbst über das Buchungsportal der Betreiberin. Soweit angeboten, können Buchungen auch über weitere von der Betreiberin freigegebene Kanäle vorgenommen werden.
Für eine Buchung werden folgende Angaben benötigt:
· Anrede;
· Vorname;
· Nachname;
· E-Mail-Adresse;
· zugehörige Fahrschule.
Die Angabe einer Mobilfunknummer ist freiwillig. Sie kann insbesondere für kurzfristige Rückfragen oder Informationen zu einem Termin hilfreich sein.
Die Nutzerin oder der Nutzer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Eine Buchung wird verbindlich, sobald sie durch das Buchungsportal oder auf einem anderen von der Betreiberin angebotenen Buchungsweg bestätigt wurde.
§ 4 Dauer und Abrechnungseinheit
Die reguläre Abrechnungseinheit beträgt 45 Minuten. Eine Buchung kann je nach Angebot eine oder mehrere Abrechnungseinheiten umfassen.
Die tatsächliche Nutzung kann im Einzelfall kürzer oder länger als eine gebuchte Einheit ausfallen. Soweit eine abweichende Nutzungsdauer berücksichtigt wird, erfolgt die Berechnung minutengenau. Die tatsächlich genutzten Minuten werden hierzu anteilig in Einheiten zu jeweils 45 Minuten umgerechnet.
Beispiel: Eine tatsächliche Nutzung von 60 Minuten entspricht 60 / 45 = 1,3333 Abrechnungseinheiten. Bei minutengenauer Abrechnung wird der jeweils einschlägige Preis anteilig berechnet oder das jeweilige Zeitguthaben entsprechend anteilig reduziert.
Bei Verspätungen besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung des gebuchten Zeitfensters. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn sie betrieblich umsetzbar ist und nachfolgende Buchungen nicht beeinträchtigt werden.
§ 5 Preise und Tarifmodelle
Für die Nutzung gelten die folgenden Bruttopreise. Sämtliche Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer:
Tarif
Enthaltene Nutzung
Preis (brutto)
Hinweise
Einzelstunde
45 Minuten
45,00 €
Minutengenaue anteilige Berechnung möglich.
5-Stunden-Paket
225 Minuten
199,00 €
Zeitguthaben wird minutengenau verbraucht. Gültig für 12 Monate ab Buchungszeitraum; danach verfällt ein nicht genutzter Anspruch.
10-Stunden-Paket
450 Minuten
350,00 €
Zeitguthaben wird minutengenau verbraucht. Gültig für 12 Monate ab Buchungszeitraum; danach verfällt ein nicht genutzter Anspruch.
Flatrate
Nutzung nach Maßgabe der Grenzen in § 6
399,00 €
Maximal 90 Minuten pro Tag und 360 Minuten pro Woche. Gültig für 12 Monate ab Buchungszeitraum; danach verfällt ein nicht genutzter Anspruch.
Die Pakete und die Flatrate sind personenbezogen. Eine Übertragung auf andere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung der Betreiberin zulässig.
Gebuchte Pakete und die Flatrate sind jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem jeweiligen Buchungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist verfällt ein nicht genutzter Anspruch auf Simulatornutzung; eine Auszahlung oder Übertragung nicht genutzter Zeiten erfolgt nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Die konkrete Zahlungsabwicklung und der Zeitpunkt der Fälligkeit richten sich nach dem im Buchungsportal angezeigten Buchungsprozess. Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler von Kooperationspartnern können aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Betreiberin und dem jeweiligen Kooperationspartner abweichende Abrechnungswege gelten.
Soweit ein Kooperationspartner die Simulatornutzung aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernimmt, erfolgt die Abrechnung zwischen den beteiligten Fahrschulen. Hierdurch werden die Nutzerinnen und Nutzer nicht von der Pflicht befreit, ihre Zugehörigkeit zu einer Fahrschule wahrheitsgemäß anzugeben.
§ 6 Besondere Bedingungen der Flatrate
Die Flatrate ermöglicht während ihrer Gültigkeitsdauer eine grundsätzlich unbegrenzte Zahl von Buchungen. Zur fairen Verteilung der verfügbaren Kapazitäten gelten jedoch folgende verbindliche Nutzungsgrenzen:
· höchstens 90 Minuten Nutzung pro Kalendertag;
· höchstens 360 Minuten Nutzung pro Kalenderwoche.
Maßgeblich sind die tatsächlich genutzten und minutengenau erfassten Zeiten. Nicht genutzte Zeitkontingente können nicht auf spätere Tage oder Wochen übertragen werden.
Die Flatrate begründet keinen Anspruch auf bestimmte Termine, eine bestimmte Zahl gleichzeitig reservierbarer Termine oder die Nutzung eines bestimmten Fahrsimulators. Buchungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.
Die Flatrate ist personenbezogen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei einer missbräuchlichen Nutzung kann die Betreiberin weitere Buchungen ablehnen und die Flatrate für die Zukunft sperren. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Unzutreffende Angaben und unberechtigte Buchungen
Wer im Buchungsportal unzutreffend angibt, Kundin oder Kunde der Betreiberin oder eines Kooperationspartners zu sein, obwohl keine entsprechende Kundenbeziehung besteht, nimmt eine unberechtigte Buchung vor.
In diesem Fall ist gegenüber der Betreiberin für jede tatsächlich in Anspruch genommene oder nach § 8 kostenpflichtig ausgefallene Simulatornutzung der reguläre Brutto-Normalpreis der Einzelstunde zu entrichten. Dieser beträgt 45,00 Euro je 45 Minuten. Bei abweichender Nutzungsdauer erfolgt die Berechnung minutengenau im Verhältnis zu einer 45-Minuten-Einheit.
Die Betreiberin ist berechtigt, unberechtigte Buchungen abzulehnen, bereits gebuchte Termine zu stornieren und die betreffende Person von weiteren Buchungen auszuschließen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Absage, Umbuchung und Nichterscheinen
Eine gebuchte Simulatornutzung kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden.
Erfolgt die Absage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn oder erscheint die Nutzerin oder der Nutzer nicht zum vereinbarten Termin, kann die gebuchte Zeit im vorgesehenen Umfang berechnet oder von einem gebuchten Zeitguthaben abgezogen werden.
Die Berechnung oder der Abzug entfällt, soweit der frei gewordene Zeitraum anderweitig genutzt werden konnte oder die Nichtteilnahme nachweislich auf einem von der Nutzerin oder dem Nutzer nicht zu vertretenden außergewöhnlichen Umstand beruht. Die Betreiberin kann einen geeigneten Nachweis verlangen.
Bei Buchungen durch Fahrschülerinnen und Fahrschüler eines Kooperationspartners kann die Abrechnung aufgrund der gesonderten Kooperationsvereinbarung gegenüber dem Kooperationspartner erfolgen. Ob und in welcher Weise dieser eine Ausfallvergütung weiterberechnet, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Kooperationspartner und seiner Fahrschülerin oder seinem Fahrschüler.
§ 9 Technische Ausfälle und Verfügbarkeit
Die Betreiberin bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb der Fahrsimulatoren. Technische Störungen, Wartungsarbeiten und vorübergehende Betriebsunterbrechungen können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Kann eine gebuchte Nutzung aufgrund eines technischen Ausfalls, einer Störung der Hard- oder Software oder eines sonstigen von der Betreiberin nicht zu vertretenden Umstands nicht stattfinden, wird die betroffene Nutzung nicht berechnet beziehungsweise nicht vom Zeitguthaben abgezogen. Soweit möglich, wird ein Ersatztermin angeboten.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Fahrsimulator, ein bestimmtes Simulatormodell, eine bestimmte Softwareversion oder eine bestimmte technische Ausstattung.
§ 10 Verhaltensregeln und gesundheitliche Hinweise
Die Fahrsimulatoren und die sonstigen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Betreiberin ist Folge zu leisten.
Eine Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Substanzen, welche die Aufmerksamkeit, Wahrnehmung oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen können, ist nicht gestattet.
Treten während der Nutzung Beschwerden wie Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Desorientierung oder Unwohlsein auf, ist die Simulation unverzüglich zu unterbrechen und eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zu informieren.
Bei VR-Anwendungen sind die bereitgestellten Hinweise zur sicheren Nutzung besonders zu beachten. Brillen, Headsets und sonstiges Zubehör dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Störungen, Beschädigungen oder sonstige Auffälligkeiten sind unverzüglich mitzuteilen. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann die Betreiberin die Nutzung abbrechen und weitere Buchungen ablehnen.
§ 11 Haftung
Die Betreiberin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Die Nutzerin oder der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Fahrsimulator, an Zubehör oder an sonstigen Einrichtungen der Betreiberin, die durch schuldhaftes Verhalten, unsachgemäße Nutzung oder die Nichtbeachtung von Anweisungen des Personals verursacht werden. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, zweckwidriger Verwendung, Missachtung von Sicherheits- oder Bedienhinweisen oder nicht bestimmungsgemäßem Umgang mit bereitgestellter Technik.
§ 12 Datenschutz
Für die Buchung und Durchführung der Simulatornutzung verarbeitet die Betreiberin die im Buchungsprozess angegebenen personenbezogenen Daten. Hierzu gehören insbesondere Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und zugehörige Fahrschule sowie - sofern freiwillig angegeben - die Mobilfunknummer.
Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, zur Speicherdauer und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung der Betreiberin:
Datenschutzerklärung der Betreiberin online aufrufen ; https://academy-fahrschule-fiek.de/datenschutzerklaerung
§ 13 Einbeziehung der Nutzungsbedingungen
Die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen wird im Buchungsportal bereitgestellt. Vor Abschluss einer Buchung wird auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen und die Möglichkeit eröffnet, deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Mit dem verbindlichen Abschluss der Buchung bestätigt die Nutzerin oder der Nutzer, die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und deren Geltung zu akzeptieren.
Soweit für eine online abgeschlossene Buchung zusätzliche gesetzliche Verbraucherinformationen oder eine Widerrufsbelehrung erforderlich sind, werden diese im Buchungsprozess gesondert bereitgestellt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.